AGB - Frische Ware
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) (Stand 10.03.2025)
§1 Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Öko Bäckerei Konditorei Mauerer GmbH, Kirschstraße 21, 80999 München (im Folgenden Mauerer genannt), sofern mit dem Kunden keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Mit dem Auslösen der Bestellung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Kunden akzeptiert.
§2 Vertragsinhalte und Vertragsabschluss
Zwischen Mauerer und seinen Kunden bestehen in der Regel keine Lieferverträge. Durch die Bestellung des Kunden, welche im Regelfall per E-Mail zu erfolgen hat, kommt ein Kaufvertrag zustande. In Ausnahmefällen werden auch telefonische Bestellungen akzeptiert. Weiterhin hat der Kunde die Möglichkeit, schriftlich oder telefonisch einen bestimmten Artikel anzufragen. Nach Erhalt einer solchen Anfrage unterbreitet Mauerer durch einen Vertriebsmitarbeiter ein unverbindliches Angebot. Ein Kaufvertrag kommt nur durch die aktive Bestellung des Kunden zustande.
§3 Bestellung
§3.1 Tagesfrische Ware
Die Bestellannahme ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13:30 Uhr besetzt. In diesem Zeitraum muss die Bestellung für den Folgetag abgegeben werden. Sofern nicht mit dem Kunden anders vereinbart, ist hierfür eine von Mauerer zur Verfügung gestellte Bestelldatei zu verwenden. An Freitagen muss die Bestellung für das nachfolgende Wochenende bis einschließlich Montag um 13:30 Uhr bei Mauerer eingegangen sein. Vor Feiertagen muss die Bestellung für den/die Feiertag(e) und den darauf folgenden Werktag ebenfalls um 13:30 Uhr des vorangehenden Werktags eingegangen sein.
§3.1.1 Kostenpflichtige Nachbestellungen
(4,50 Euro)
Von Montag bis Freitag sind in dringenden Fällen telefonische Nachbestellungen bis 15:00 Uhr kostenpflichtig möglich. Bei erhöhten Bestellmengen nach 13:30 Uhr besteht kein Rechtsanspruch auf den vollen Lieferumfang der Nachbestellung.
§3.2 Tiefgekühlte Ware
Die Bestellannahme ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13:30 Uhr besetzt. Bei der Bestellung von tiefgekühlten Artikeln sind folgende Vorlaufzeiten zu beachten:
• Großhandel/Palettenweise Bestellung: 8 Werktage.
Sofern nicht mit dem Kunden anders vereinbart, ist hierfür eine von Mauerer zur Verfügung gestellte Bestelldatei zu verwenden. Nachbestellungen für tiefgekühlte Ware sind nicht möglich!
§4 Preise
Bei Bestellungen gelten die mit dem Kunden vereinbarten Nettopreise. Preisanpassungen werden dem Ansprechpartner beim Kunden mitgeteilt. Preiskorrekturen aufgrund von Tippfehlern oder Kalkulationsirrtümern behält Mauerer sich ausdrücklich vor.
§5 Versand
§5.1 Tagesfrische Ware
Ab einem Bestellwert von 40,00 Euro gelten die vereinbarten Preise frei Haus. Liegt der Nettobestellwert unter 40,00 Euro wird eine Lieferpauschale in Höhe von 6,50 Euro zzgl. Mehrwertsteuer erhoben. Die Auslieferung von tagesfrischer Ware erfolgt mittels eines Lieferautos. Die Produkte werden in Bäckerkisten ausgeliefert. Diese sind Eigentum von Mauerer und müssen nach Entleerung zur Abholung bereitgestellt werden. Solange sich die Kisten im Verantwortungsbereich des Kunden befinden, müssen diese gemäß den einschlägigen Regelungen für Lebensmittelbehälter in der EU VO 852/2004 gelagert werden. Werden die Kisten vom Kunden mutwillig beschädigt, oder sind diese durch Verschulden des Kunden aus anderen Gründen nicht mehr verwendbar, behält sich Mauerer vor, diese in Rechnung zu stellen. Kisten im Eigentum von Mauerer dürfen unter keinen Umständen zweckentfremdet werden.
§5.2 Tiefgekühlte Ware
Tiefgekühlte Artikel werden auf Paletten durch eine spezialisierte Spedition frei Haus angeliefert und müssen 8 Werktage im Voraus bestellt werden. Holzpaletten sind nach Absprache möglich. Die Mindestabnahmemenge im deutschsprachigen Raum liegt bei 1 Palette mit 64 Kartons. Mischpaletten sind möglich, die gewünschten Artikel können jedoch nur in Einheiten zu je 8 Kartons bestellt werden. Bei Anlieferung durch die Spedition erfolgt beim Kunden ein Palettentausch. Wird der Spedition bei Anlieferung der Ware keine Palette zur Verfügung gestellt, behält sich Mauerer die Weiterberechnung der Palette an den Kunden vor.
§6 Zahlung
Die Rechnungslegung erfolgt nach Rücksprache mit dem Kunden täglich, dekadisch oder monatlich. Die Rechnungen von Mauerer sind grundsätzlich sofort und ohne Abzug fällig. Als Zahlungsart stehen dem Kunden die Banküberweisung und das SEPA Lastschriftmandat zur Verfügung. Mauerer ist berechtigt, dem Kunden etwaige Mahn-, Inkasso- und Rückbelastungskosten sowie sonstige Kosten einer nicht ordnungsgemäßen Zahlung in Rechnung zu stellen. Kommt ein Kunde wiederholt seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, behält sich Mauerer vor, die Lieferung nach Vorankündigung einzustellen.
§7 Anlieferung
Die Anlieferung der Ware erfolgt zu einer mit dem Kunden vereinbarten Zeit an einem festgelegten Ort. Verspätungen, die nicht auf von Mauerer zu verantwortende Umstände (Unwetter, Stau, Probleme mit dem Fahrzeug, Unfälle, zivile Katastrophen, etc.) zurückzuführen sind, gelten nicht als Reklamationsgrund.
§8 Mängelrügen
Die Ware ist unmittelbar nach Anlieferung auf Vollständigkeit und ihre qualitative Beschaffenheit hin zu überprüfen. Bei Feststellung einer Abweichung ist Mauerer unverzüglich nach Kenntniserlangung telefonisch oder schriftlich zu informieren. Je nach Sachlage erfolgt eine Nachlieferung oder die Gutschrift der Ware. Tritt der Mangel erst später zu Tage (beispielsweise bei Dauerbackwaren oder tiefgekühlten Artikeln), ist dieser Mauerer unverzüglich nach Feststellung innerhalb der regulären Bestellannahmezeiten zur Kenntnis zu bringen. Treten qualitative Mängel auf, ist Mauerer ein entsprechendes Muster zur Verfügung zu stellen. Mauerer behält sich vor, die gerügte Ware abzuholen. Ist die gerügte Ware nicht mehr vollständig beim Kunden vorhanden, wird nur die abgeholte Menge erstattet. Bei Mängelrügen, die durch Kundenverschulden zu spät bei Mauerer eingehen, hat der Kunde keinen Anspruch auf Nacherfüllung oder Gutschrift.
§9 Eigentumsvorbehalt
Mauerer bleibt Eigentümer der Ware, bis sämtliche Zahlungen geleistet sind.
§10 Erfüllungsort
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort ist München. Diese Regelung gilt auch für Kunden mit einem Geschäftssitz außerhalb Münchens.
§11 Datenschutz
Mauerer ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten, soweit sie für die Durchführung und Abwicklung des Auftrages und der Geschäftsbeziehung erforderlich sind.